
Bevorstehende Veranstaltungen



Aktuelles

Bekanntmachung
Einladung zur Bürgerinformation
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, hiermit lade wir Sie herzlich zur Bürgerinformation - Nahwärme Gusenburg - am Samstag, dem 31. Januar 2026, 14:00 Uhr ins Gemeindehaus ein.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Ortsgemeinde Gusenburg sich an der kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen, um Entscheidungshilfen für die zukünftige Wärmeversorgung in Gusenburg zu erarbeiten und letztendlich Klimaneutralität zu erreichen.
Konkretes Ziel für Gusenburg ist, darzustellen, wo der Ausbau eines Wärme-Netzes sinnvoll ist und in welchen Bereichen eine individuelle Versorgung, z. B. mit Wärmepumpen geeigneter erscheint. Die Wärmeplanung liefert damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen – sowohl für Netzbetreiber als auch für Privatpersonen und Gewerbe.
Die durch das Ingenieurbüro für nachhaltige Energietechnik PLANCON aus Trier erstellte Bestands- und Potenzialanalyse für die Ortsgemeinde Gusenburg zeigt im Ergebnis, dass insbesondere für den Gusenburger Ortskern ein Nahwärme-Netz sinnvoll wäre und in einer weiterführenden Untersuchung geprüft werden sollte.
Ortskern heißt: Hauptstraße, Schulstraße, Mühlenweg, Poststraße, Brunnenstraße, Gartenstraße, Bierfelder Straße, Pfarrer Hermes Straße, Vogtstraße, Zum Steilen, In der Alwies.
Auf Grundlage der vorgenannten Analyse-Ergebnissee hat der Ortsgemeinderat die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz beauftragt, eine Vorstudie einschließlich Bürger-Informationsveranstaltung und Interessenabfrage durchzuführen, um das Interesse der Gusenburger Bürger an einem gemeinschaftlichen Nahwärme-Netz abzufragen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung einer weiterführenden Machbarkeitsstudie zu erhalten.
Im Rahmen der Bürger-Informationsveranstaltung sollen die Rahmenbedingungen der Wärmeplanung und die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt werden. Des Weiteren möchten wir gerne mit den Gebäudeeigentümern im potentiellen Nahwärme-Netzgebiet im Ortskern ins Gespräch kommen. Wir möchten vorstellen, wie ein mögliches Nahwärme-Netz funktioniert und welche Vorteile ein solches Netz für Sie als potentieller Anschlussnehmer hat. Am Ende der Veranstaltung möchten wir gemeinsam offene Fragen klären und Ihr Interesse an einem Anschluss an ein Wärme-Netz abfragen, ohne dass Sie eine Verpflichtung eingehen.
Organisiert wird diese Veranstaltung durch das Klimaschutzmanagement der VG Hermeskeil in Abstimmung mit der Ortsgemeinde und in Zusammenarbeit mit der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz und dem Ingenieurbüro für nachhaltige Energietechnik PLANCON.
Als Ansprechpartner für Fragen rund um die Veranstaltung steht Ihnen das Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Hermeskeil, Herr Axel Thomas (Tel. 06503/809184; E-Mail: a.thomas@hermeskeil.de) gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Bürgerpflichten im Winterdienst!
Aus gegebener Veranlassung weise ich auf die „Satzung der Ortsgemeinde
Gusenburg über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 24.10.2011“ in
Auszügen hin.
§ 1 Reinigungspflichtige
Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG der
Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten
und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße
erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
§ 2 Gegenstand der Reinigungspflicht
…Die Reinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche einschließlich
Gehwege, der zwischen der Mittelline der Straße, und der gemeinsamen Grenze
von Grundstück und Straße/Gehweg liegt….
§ 6 Schneeräumung
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen
erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen
und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht
beeinträchtigt wird.
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m
von Schnee frei zu halten…
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die
Fahrbahn geschafft werden.
(3) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte
sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte
zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind
werktags bis 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu
beseitigen.
§ 7 Bestreuen der Straße
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Soweit in der Straße kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von
1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den
Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an
Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen,
dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders
gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche,
Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung
ist nur erlaubt:
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch
Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampenaufoder
-abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen
Gehwegabschnitten.
(3)…Die Straßen und Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen,
Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine
Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
Anmerkungen/Hinweise!:
1. Die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt der L 147 wird durch den LBM geräumt und
gestreut, den Anwohnern obliegen weiterhin die Räumung und
Bestreuung der Gehwege.
2. Die Räum- und Streuplicht obliegt den Anwohnern!
Der Gemeindemitarbeiter unterstützt im Rahmen verfügbarer Kapazitäten bei
der Räumung der Fahrbahn mit dem Gemeindetraktor.
Es wird gebeten, nicht auf Gehwegen und möglichst nicht auf der
Fahrbahn zu parken, um das Räumen nicht zu behindern!
3. Fundstelle der Satzung der Ortsgemeinde Gusenburg über die Reinigung
öffentlicher Straßen vom 24.10 2011: hermeskeil.de/buergerverwaltung/
satzungen/ortsgemeinde-gusenburg/
4. Hinweis A.R.T: Keine Abholung/Leerung der Abfallbehälter bei Eis- und
Schneeglätte, wenn die Zufahrtsstraße nicht geräumt wurde.
Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke
müssen dann zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße
gebracht werden.
Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.
Fundstelle: https://www.art-trier.de/seite/abholung-von-restabfaellen
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung: Baubeginnanzeige Windpark Reinsfeld-Grimburg
Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) errichtet einen Windpark auf der Gemarkung Reinsfeld und Grimburg.
Die Ortsgemeinde Gusenburg ist aufgrund der Zuwegung und Kabelführung für die beiden Grimburger WEA über Gusenburger Gemarkung betroffen.
Die Zuwegung verläuft über die Schranke des ehemaligen Standortübungsplatzes entlang des Feldwirtschaftsweges: Modellflugplatz, Primmen, Verlängerung Keller Straße Richtung Grimburg.
Einzelne Baumfällarbeiten werden hier in den Kurvenbereichen notwendig.
Bauzeitplan:
• Ab Anfang November 2025: Beginn der Rodungsarbeiten in den Waldbereichen Grimburg/Reinsfeld.
• Ab Januar 2026 Kampfmittelsondierungen auf den einzelnen Teilflächen Grimburg/Reinsfeld.
• Ab März 2026: Start der Tiefbauarbeiten.
• Im Bereich der Zuwegung auf Gusenburger Gemarkung kommt es in der Rodungs- und Bauphase zu vermehrtem Verkehrsaufkommen von Transport- und Baustellenfahrzeugen.
• Daher sollte dieser Bereich von Freizeitsportlern und Wanderern gemieden werden.
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachungen: Die vorbereitenden Arbeiten für Windpark Gusenburg Nord beginnenab Mitte September 2025
Geplant sind insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163. Fünf der sieben Anlagen befinden sich auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Gusenburg. Zwei nördlich des Modelflugplatzes hinter der ehem.
Standortschießanlage und drei weitere im gegenüberliegenden Perschwald.
Zwei weitere Anlagen befinden sich auf der angrenzenden Gemarkung der Stadt Hermeskeil. Eine Anlage östlich der ehem. Standortschießanlage auf dem ehem. Standortübungsplatz sowie eine weitere nördlich der Wochenend-Ferienhaus-Siedlung „Im Trieschelbach“.
Im Rahmen der Errichtung des Windparkprojekts Gusenburg Nord hat die Firma Jade Natur Energie das Forstamt Hochwald mit der Rodung der erforderlichen Infrastrukturflächen für die sieben WEA beauftragt.
Die Rodungen werden voraussichtlich ab Mitte September 2025 beginnen und einige Wochen in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Rodungs- und späteren Bauarbeiten sind im Bereich des Feldwirtschaftsweges Primmen, Modellflugplatz Richtung Schranke Einschränkungen bzw. Behinderungen durch die zum Einsatz kommenden Forst- und Baumaschinen für den Verkehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Wanderern und Freizeitsportler möglich.
Des Weiteren muss an den beiden Zufahrten zu den Windpark-Arealen von der Landesstraße L147 im Rahmen der Rodungs- und späteren Bauarbeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet werden.
• Zufahrt 1 (Perschwald): Asphaltierte Zufahrt zur Schranke Richtung ehem.
Standortschießanlage in Fahrtrichtung Hermeskeil links abzweigend
• Zufahrt 2 (Trieschelbach): Waldweg auf Hermeskeiler Gemarkung in
Fahrtrichtung Hermeskeil rechts abzweigend
Bauzeitplan:
Der Beginn der ersten Wegebau- und Erdarbeiten ist nach momentanem
Stand ab Anfang November 2025 vorgesehen.
Die Anlieferung der Windenergieanlagen Großkomponenten wird aus heutiger Sicht, in Abhängigkeit der Transportgenehmigungen ab August 2026
erfolgen.
Der Abschluss der WEA-Errichtungen sowie die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen sind nach aktuellem Terminplan bis Ende Juni 2027 vorgesehen.
Anschließend können die Rückbau- und Renaturierungsmaßnahmen temporärer Baubereiche umgesetzt werden.
Diese Arbeiten werden dann noch bis mindestens Ende März 2028 andauern.
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Sehr geehrte Gäste,...

Sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Besucher der Webseite Gusenburg.de,
liebe Gusenburgerinnen und Gusenburger,
wir sind stets bemüht, die Internetseite mit Leben zu erfüllen und nach und nach die gewünschten Einträge und Bilder einzustellen.
Wenn Sie Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Gestaltung unserer Home-Page haben, senden Sie uns bitte eine entsprechende E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Joram
Ortsbürgermeister
E-Mail: info@gusenburg.de











